Showcase FRUCHTWELT BODENSEE 2023

Förderung der Frostversicherung - Überblick zu Ihrem Bundesland

Der Klimawandel begünstigt mit warmen Temperaturen im Frühjahr den frühen Pflanzentrieb. In den vergangenen beiden Jahren trafen dann späte Frostnächte auf weit entwickelte Pflanzen - die Folge: schwere Schäden, betroffene Weinbauern kämpften um ihre Existenz.

Das hat die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz dazu veranlasst, die Prämie für die Versicherung gegen Starkfrost mit bis zu 50 Prozent (in Rheinland-Pfalz 80 Prozent) zu bezuschussen, um langfristiges und eigenverantwortliches Risikomanagement zu stärken.

Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz wird auch 2023 ein Förderungsprogramm aufsetzen und bezuschusst die Prämie für die Versicherung für Wein gegen Hagel und Frost voraussichtlich mit bis zu 80 Prozent der Brutto-Prämie (max. 300 €/ha).

Die Antragsfrist für 2023 steht momentan noch nicht fest.

Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz.

 

BAYERN

Bitte beachten Sie, dass auch bereits 2022 geförderte Antragsteller einen neuen Antrag stellen müssen, wenn sie weiterhin am Förderprogramm teilnehmen wollen. Für diesen Kreis können bereits bestehende und schon 2022 geförderte Versicherungsverträge auch weiterhin gefördert werden. Für neue Antragsteller bzw. neue Verträge ist es unerlässlich, dass der Förderantrag vor Abschluss eines Versicherungsvertrages gestellt wird.

Hilfreiche Hinweise des Ministeriums zur Antragsstellung finden Sie hier.

Weitere Informationen und Erläuterungen zum Förderprogramm sind im Förderwegweiser des StMELF veröffentlicht.

Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Bayern.

 

BADEN-WÜRTTEMBERG

Auch Antragsteller, die im Vorjahr bereits am Förderverfahren teilgenommen haben, müssen den Antrag für 2023 erneut stellen.
Sobald das Ministerium die aktuellen Anträge für 2023 veröffentlicht, können Sie diesen hier stellen. Sie finden auf dieser Seite auch Ausfüllhinweise und die Verwaltungsvorschrift.

Im Rahmen des Förderprogramms Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau sind ab 2022 die Versicherungsprämien für folgende Kulturgruppen und neue Kulturarten förderfähig:

Kernobst (NC825) und Steinobst (NC 826):
Apfel, Birne, Quitte, Zwetschgen, Pflaumen, Renecloden, Mirabellen, Pfirsich, Nektarinen, Aprikosen und Kirschen (süß und sauer)

Strauchbeeren (NC 827):
Johannisbeeren, Stachel- und Jostabeeren, Himbeeren, Brombeeren, Blau- und Heidelbeeren, Preiselbeeren und Kiwibeeren

Erdbeeren (NC 707)

Industrie-/ Mostobst (NC 829) der Kulturarten von Kern- und Steinobst, Strauchbeeren sowie Aronia, Holunder und Sanddorn

Wein- oder Tafeltrauben (NC 843, 849) ab dem zweiten Standjahr.

Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg.

 

SACHSEN-ANHALT

Sobald das zuständige Ministerium Informationen für die Förderung 2023 veröffentlicht, fassen wir diese für Sie hier zusammen.

Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Sachsen-Anhalt.