Showcase FRUCHTWELT BODENSEE 2022

Förderung der Frostversicherung

Der Klimawandel begünstigt mit warmen Temperaturen im Frühjahr den frühen Pflanzentrieb. In den vergangenen Jahren trafen dann späte Frostnächte auf weit entwickelte Pflanzen - Folge: schwere Schäden, betroffene Weinbauern kämpften um ihre Existenz. Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner!

Das hat die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz dazu veranlasst, die Prämie für die Versicherung gegen Starkfrost mit bis zu 50 Prozent zu bezuschussen, um langfristiges und eigenverantwortliches Risikomanagement zu stärken. Weitere Informationen dazu. 

RHEINLAND-PFALZ

Die Frist zur Einreichung des Förderantrags bei der zuständigen Kreisverwaltung ist der 30. Juni 2022.
Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten.

NEU: In 2022 müssen Sie als Kunde selbst den Förderantrag einreichen. Wir als Versicherungsunternehmen sind nicht mehr dazu bevollmächtigt, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Selbstständige Antragsstellung durch den Kunden:

  • Sie reichen selbständig alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung per Post/persönlich ein
  • Als Unterlagen benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Förderantrag:
    • Versicherungsschein
    • Prämienrechnung
    • Nachweis über Bezahlung der Versicherungsprämien mit Datum der Zahlung

Die Hinweise zur Antragsstellung haben wir hier nochmal für Sie zusammengestellt.

 

BAYERN

Die Antragsfrist für 2022 ist der 01. März 2022.

Hilfreiche Hinweise des Ministeriums zur Antragsstellung finden Sie hier.

 

BADEN-WÜRTTEMBERG

Die Antragsfrist für 2022 ist der 01. März 2022, vor Abschluss der Versicherung.
Auch Antragsteller, die im Vorjahr bereits am Förderverfahren teilgenommen haben, müssen den Antrag für 2022 erneut stellen.
Den Antrag konnten Sie hier stellen. Sie finden auf dieser Seite auch Ausfüllhinweise und die Verwaltungsvorschrift.

Im Rahmen des Förderprogramms Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau sind ab 2022 die Versicherungsprämien für folgende Kulturgruppen und neue Kulturarten förderfähig:

Kern- und Steinobst (NC 821):
Apfel, Birne, Quitte, Zwetschgen, Pflaumen, Renecloden, Mirabellen, Pfirsich, Nektarinen, Aprikosen und Kirschen (süß und sauer)

Strauchbeeren (NC 827):
Johannisbeeren, Stachel- und Jostabeeren, Himbeeren, Brombeeren, Blau- und Heidelbeeren, Preiselbeeren und Kiwibeeren

Erdbeeren (NC 707)

Industrie-/ Mostobst (NC 829) der Kulturarten von Kern- und Steinobst, Strauchbeeren sowie Aronia, Holunder und Sanddorn

Wein- oder Tafeltrauben (NC 843, 849) ab dem zweiten Standjahr.

 

SACHSEN-ANHALT

Für Antragsfrist für 2022 ist der 15. Januar 2022.

 

Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner, damit wir Sie unterstützen können um gemeinsam mit Ihnen die richtige Versicherungslösung für Ihren Betrieb zu besprechen.