Dienstleistungs-Highlight FRUCHTWELT BODENSEE 2020

Frostversicherung für Obst- und Weinbaubetriebe

Sichern Sie sich jetzt einen Zuschuss von bis zu 50 % Ihrer Versicherungsprämie für die Risiken Frost, Sturm und Starkregen für den Obst- und Weinbau in Baden-Württemberg. Die Antragsfrist für den Zuschuss endet am 1. März 2020.

MIT DER FÖRDERUNG FÜR OBST UND WEIN LASSEN WIR SIE NICHT ALLEIN

 

Pilotprojekt Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau in Baden-Württemberg - Zuschuss bis 50%

"Unsere Bauern sind auf eine angemessene Unterstützung der Gesellschaft angewiesen, damit sie die mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen meistern können", erklärt Landwirtschaftsminister Peter Hauk.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann stellt klar: "Ad-hoc-Hilfen können keine nachhaltige strategische Lösung für die Zukunft sein!"

Mit jährlich bis 5 Mio. EUR fördert das Land Baden-Württemberg das Pilotprojekt. Der Fokus liege vorerst auf den besonders betroffenen Sonderkulturen wie Obst und Wein für die Risiken Frost, Sturm und Starkregen.

Förderung in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

 

Folgende Rahmenbedingungen sind dabei vom Land vorgegeben:

  • Mindestfläche je Kulturgruppe 0,30 Hektar

  • Flächen und Betriebssitz in Baden-Württemberg

  • Förderungsfähige Kulturen
    • Kernobst
    • Steinobst
    • Strauch- und Erdbeeren
    • Industrie- und Mostobst
    • Wein- und Tafeltrauben
       

Die Antragsfrist für den Zuschuss endet am 1. März 2020. Die VEREINIGTE HAGEL unterstützt ihre Mitglieder und Interessenten, indem sie im persönlichen Gespräch erläutert, was dies für den einzelnen Betrieb bedeutet und hilft  bei den notwendigen Formalitäten zur Antragsstellung.